liedeln: [li:dεln] verb, liedelte, hat geliedelt, häufiger jedoch: wurde geliedlt.
Informationsbeschaffungsmethode wirklich freier unternehmer unter kreativer ausgestaltung der geltenden gesetzeslage und flexibler wahrung von persönlichkeitsrechten.
Ein anwendungsbeispiel:
„Schau mal einer an, jetzt soll doch die Telekom tatsächlich den ganzen vorstand gelidlt haben!“
„Nee, nee, so schlimm is’ das nisch, die ham nua die abeitavatreeta im vorstand geliedelt!“
Auch in der folklore:
„Kann denn liedeln sünde sein?“
