Nicht jeder richter hat anscheindend die unzeichen der zeit erkannt. Der robenzunft am landesarbeitsgericht Baden-Würtenberg (Az: 5 sa 45/07) fiel auf, daß eine praktikantin mit den gleichen aufgaben betraut wurde, die auch regulär beschäftigte zu erfüllen hätten. Die betroffene studentin absolvierte nach ihrem studium ein sechsmonatiges praktikum und wurde mit 375 Euro – immerhin mehr als hartzIV – im monat nach hause geschickt. Die dame klagte und bekam recht: da ihre tätigkeit nicht vorwiegend ihrer ausbildung diente und sie wie jeder andere kollege zu allen tätigkeiten gleichermaßen herangezogen wurde, erhöhten die hochverehrten richter
ihre gehalt auf 1.750 Euro monatlich.
Ja: Glückwunsch!!!
